Dauerhaft wirken

Zustiftung

Die Zustiftung geht in das Stiftungskapital und wirkt langfristig — mit besonderen steuerlichen Vorteilen.

Die Zustiftung ist eine freiwillige, unentgeltliche Zuwendung an eine gemeinnützige Stiftung, die in das Kapital der Stiftung (Vermögensstock) eingeht und im Jahr der Zustiftung sowie in den folgenden neun Jahren bis zu 1.000.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden kann.

Erwägen Sie eine Zustiftung oder einen Stiftungsfonds — z. B. für eine der mehr als 50 verschiedenen Autoimmun-Erkrankungen? Wenden Sie sich gerne direkt an unseren Vorstandsvorsitzenden.

bis 1 Mio. €
steuerlich geltend machbar
10 Jahre
Verteilungszeitraum

Diese Abzugsmöglichkeit besteht neben dem Spendenabzug einer Einzelspende.

Anwendungsschreiben des Finanzministers (PDF)

Vom 18.12.2008.

Stiftungsfonds — eine besondere Form der Zustiftung

Der Fonds geht in das Grundstockvermögen ein, kann zu Lebzeiten oder von Todes wegen jederzeit aufgestockt werden und den Namen des Zustifters, eines nahen Verwandten oder eine Sachbezeichnung tragen. Er dient ausschließlich den satzungsgemäßen Zwecken der Stiftung.

Prof. Dr. D. Kabelitz

Institut für Immunologie

UKSH Campus Kiel

Arnold-Heller-Straße 3, U30

24105 Kiel

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