Die Zustiftung ist eine freiwillige, unentgeltliche Zuwendung an eine gemeinnützige Stiftung, die in das Kapital der Stiftung (Vermögensstock) eingeht und im Jahr der Zustiftung sowie in den folgenden neun Jahren bis zu 1.000.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden kann.
Erwägen Sie eine Zustiftung oder einen Stiftungsfonds — z. B. für eine der mehr als 50 verschiedenen Autoimmun-Erkrankungen? Wenden Sie sich gerne direkt an unseren Vorstandsvorsitzenden.