Sie können die Arbeit der „Deutsche Autoimmun-Stiftung“ materiell und ideell unterstützen. Jede Spende ist Willkommen, um das Stiftungsanliegen zu realisieren, dies gilt z.B. auch für Spenden im Trauerfall.

Die Einzelspende ist eine freiwillige unentgeltliche Zuwendung an eine gemeinnützige Stiftung, die diese Zuwendung zeitnah, in der Regel innerhalb des Geschäftsjahres der Gesellschaft, für satzungsgemäße Zwecke ausgeben muss.

Gemäß § 10 b Abs.1 EStG kann der Spender bis zu 20% des Gesamtbetrages seiner Einkünfte als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Spenden, die diesen Betrag übersteigen, oder im Steuerjahr nicht berücksichtigt werden können, können in den folgenden Jahren als Sonderausgaben abgezogen werden.

Spenden sind lt. Freistellungsbescheid des Finanzamtes Kiel (lfd. Nr. des Verzeichnisses der Steuerbegünstigten Körperschaften 4565) als steuerbegünstigte gemeinnützige Ausgaben anerkannt und werden als solche jeweils zum Abschluss eines Jahres schriftlich von der Deutschen Autoimmun-Stiftung bescheinigt.


Banküberweisung:

Wenn die Banküberweisung Ihre gewohnte Methode für die Überweisungen von Geldbeträgen ist, verwenden Sie bitte folgendes Konto bei der Deutschen Bank Kiel:

Deutsche Bank

IBAN: DE 55 2107 0020 0019 0900 00
BIC/SWIFT- CODE: DEUT DE HH 210


Manuelle Einzugsermächtigung:

Hier können Sie bequem das Lastschrift-Formular für eine Einzelspende herunterladen, ausdrucken und ausfüllen. Zum Ausdrucken und Versenden per Post oder Fax.

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Haben Sie Fragen zu Ihrer Spende? Kontaktieren Sie uns gerne.

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